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Personalverrechnung


Ihre Mitarbeiter arbeiten für Sie und tragen so zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Mittels Personalverrechnung werden die Gehälter und Löhne berechnet und sämtliche Lohnnebenkosten ermittelt. Mitarbeiter gehören vor Dienstantritt bei der entsprechenden Gebietskrankenkasse angemeldet. Verlassen Mitarbeiter das Unternehmen, gehören diese innerhalb der gesetzlichen Frist abgemeldet und die entsprechenden Meldungen müssen erfolgen. Einmal pro Jahr muss die Kommunalsteuererklärung und die Übermittlung der Lohnzetteln (L16) erfolgen.

Wollen Sie mehr über meine Leistungen im Bereich der Personalverrechnung wissen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Ich freue mich auf Sie.

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